Was ist eine ISG?
Eine Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) ist ein Zusammenschluss von Grundeigentümern eines räumlich klar umgrenzten Bereichs mit dem Ziel, in einem begrenzten Zeitraum mit Hilfe einer von allen Eigentümern dieses Bereichs erhobenen Abgabe Maßnahmen durchzuführen, die zur Aufwertung, Attraktivitätssteigerung und zum Werterhalt des Standortes beitragen. Rechtliche Grundlage dafür ist in Nordrhein-Westfalen das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG) aus dem Jahr 2008. Es ermöglicht Eigentümern, bei ihrer Kommune eine ISG zu beantragen und darüber mit ihrer Kommune einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen. In diesem Vertrag sind das ISG-Gebiet, Satzung, Maßnahmenkatalog, Laufzeit und Finanzierung festgehalten.
Wer finanziert die ISG?
Eine ISG finanziert sich in NRW ausschließlich aus den von den Eigentümern zur Verfügung gestellten Mitteln. Diese werden lediglich mit Unterstützung der Kommune von den Eigentümern eingezogen und der ISG zur Verfügung gestellt. Werden diese Mittel im Geltungszeitraum der ISG nicht verwendet, so sind sie über die Stadt an die Eigentümer entsprechend ihres Beitrages zurückzuerstatten.
Wird die ISG mit Steuergeld unterstützt?
Nein. Das Budget der ISG speist sich ausschließlich aus der von den Eigentümern gestellten Abgabe.
Wer macht bei einer ISG mit?
Eigentümer, die eine ISG gründen wollen, können das beteiligte Gebiet selbst festlegen. Stimmen dann die Eigentümer von mindestens zwei Dritteln der Grundstücke dieses zuvor umrissenen Gebiets für die ISG-Einrichtung, müssen sich sämtliche Eigentümer finanziell beteiligen. Bei der Einrichtung der ISG Poststraße/Alte Freiheit haben die Eigentümer von 85 Prozent der Grundstücke die ISG akzeptiert.
Wie lange läuft eine ISG?
Das wird im Vertrag mit der Stadt festgelegt. Eine ISG darf maximal für fünf Jahre gegründet werden. Eine Verlängerung des ISG-Zeitraums ist allerdings bei entsprechender Zustimmung der Eigentümer möglich, dann aber nur unter Vorlage eines neuen Maßnahmenkonzepts für den Verlängerungszeitraum.
Was darf eine ISG?
Eine ISG darf im Rahmen des für ihren Bereich geltenden Baurechts in Eigenregie alle Maßnahmen zur Standortaufwertung durchführen, die von ihrem Budget gedeckt sind. Eigentümer, die eine ISG gründen wollen, erarbeiten ihre Maßnahmen und Ziele im Vorfeld der ISG-Gründung selbst. Dieser Maßnahmenkatalog ist Teil des Antrags bei der Kommune bzw. des späteren ISG-Vertrags. An diesen ist die ISG in ihrer Laufzeit gebunden. Den Maßnahmenkatalog der ISG Poststraße/Alte Freiheit finden Sie hier.